GÄSTEHAUS AM SEE IN XANTEN
(gem. allgemeiner Empfehlung der Deutschen Hotel- und Gaststättenverordnung):
§ 1: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/Gästezimmer bestellt und zugesagt worden sind. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung angemeldeten Personen. Der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen.
§ 2: Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
§ 3: Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast ein gleichwertiges Ersatzquartier nachzuweisen. Andernfalls den Buchungsbetrag zu erstatten. Weitere Erstattungsverpflichtungen entstehen nicht.
§ 4: Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Es gelten die Stornobedingungen des Vermieters. Pro Ersatzmieter wird eine Aufwandsentschädigung von einer Tagesmiete berechnet. Um sich vor finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen, empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 5: Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Stornierungen sind unbedingt schriftlich vorzunehmen. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Vorzeitige Abreise oder spätere Anreise berechtigen nicht zur Preisreduzierung.
§ 6: Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive der zurzeit gültigen Steuer. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und ist eigenständig vor Ort zu entrichten.
Bei Überbuchung oder ähnlich wichtigen Gründen ist eine Stornierung durch den Vermieter möglich. Bereits getätigte Anzahlungen werden in dem Fall voll erstattet. Nach Möglichkeit bietet der Vermieter dem Gast eine alternative Ferienunterkunft, in Form einer Vermittlung, an. Der Gast verzichtet auf eventuelle Entschädigungen.
§ 7: Die Unterkunft steht bei Anreise um 14.30 Uhr und bei Abreise bis 11.30 Uhr zur Verfügung.
§ 8: Die Bezahlung erfolgt gem. schriftlicher Vereinbarung des Buchungsvertrages, es ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung/Bezahlung legt der Vermieter fest. Wird nicht angezahlt bzw. bei nicht fristgerechter Anzahlung hat der Vermieter das Recht die Buchung zu stornieren. Damit verfällt jeglicher Mieteranspruch. Wird nicht storniert, bzw. konnte die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden bleibt der Mieter verpflichtet den Reisepreis abzüglich einer eventuellen Vermieterersparnis zu bezahlen.
§ 9: Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z. B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelrüge erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht mehr in der Lage etwas zu tun. Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ameisen, Ohrenkneifern usw. keine keine Gewähr übernommen werden.
§ 10: Der Mietvertrag umfasst alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Eventuelle Beschädigungen sind, sobald diese festgestellt worden sind, dem Vermieter mitzuteilen. Während der Mietdauer ist der Mieter für das Inventar der Ferienwohnung/Gästezimmer verantwortlich. Schäden durch das unsachgemäße Bedienen der elektronischen Geräte, wie Ofen, Geschirrspülmaschine, TV, WLAN, Mikrowelle etc., gehen zu Lasten des Mieters.
§ 11: Aus Feuerschutzgründen und aus Rücksicht auf Allergiker sind alle Zimmer Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt eine professionelle Reinigung zu veranlassen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
§ 12: Vertragsauflösungen können nur in gegenseitigem Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
Die Unterkünfte dürfen nur von denjenigen Personen belegt werden, die in der Buchung angegeben sind. Insbesondere darf die Zahl der Personen nicht überschritten werden, dies gilt auch für Kinder, Kleinkinder, Babys und Jugendliche. Einen Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Gastgeber kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen.
Ein Überlassen der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
Der Gast ist verpflichtet die Unterkunft und ihre Einrichtung nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln.
Der Vermieter behält sich vor bei Verschmutzungen, deren Beseitigung über den üblichen Endreinigungskosten/-aufwendungen liegt, den zusätzlichen Aufwand zu einem Tarif von 40,00 € je Stunde in Rechnung zu stellen. Mängel sind vom Vermieter ggf. zu protokollieren.
Das Umrücken und Umstellen von Möbeln, sowie das Benutzen von unbelegten Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in dem Fall eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen.
Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu ändern. Zuwiderhandlungen sind kostenpflichtig und werden in Rechnung gestellt.
Die Hausordnung ist einzuhalten (siehe Infomappe)
Wäsche und nasse Handtücher können in der Garage, in der Laube oder im Garten zum Trocknen aufgehängt werden (Wäscheständer in der Garage).
Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
§ 13: Hunde sind im gesamten Haus nicht gestattet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu einer außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen. Für verursachte Schäden haftet der Mieter.
§ 14: Haftung des Vermieters nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Es besteht keine Haftung nach § 701ff BGB.
Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Epidemien, Feuer, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, Ölpest, terroristische Gewalthandlungen o. ä. ) haftet der Vermieter nicht! In solchen Fällen gehen entstehende Mehr- und/oder Mietkosten zu Lasten des Mieters.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Anfrage und/oder Annahme des Mietvertrages als anerkannt.
Sollte einer der vorstehenden Punkte unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.